gerhard mayer gestaltete vor zwei jahren die sammlungsräume im neuen museum in nuernberg mit seinen tuschezeichnungen. die ausstellung wäre an mir vorbeigegangen, wenn nicht die zeichnungen mir nahezu ins auge fiel, da das museum mit seiner breiten glassfront die zeichnung frei gab und ich zufällig daran vorbei ging.
neugierde weckte mich und so holte ich mir sofort eine eintrittskarte. gerhard mayer hat für diese ausstellung mit riesigen linealen und zirklen dynamisch, kraftvolle werke geschaffen, die meiner meinung nach den jeweiligen räumen angepasst wurden.
doch was geschieht mit diesen werken nach ende der ausstellung? nichts! die wände werden wieder geweisst. die werke werden nur noch auf printmedien sichtbar sein. nicht nur die originalzeichnungen, sondern auch die symbiose von zeichnung und raum geht damit verloren.
traurig verlies ich das museum..........ich habe etwas gesehen, was zukünftig der nachwelt in der form nicht mehr zu verfügung stehen wird.
banksy's graffitti hat genau diese diskussion in den letzten wochen aufgeworfen. banksy sprüht bekanntlich auf öffentlichen oder privaten gegenstände illegal graffitis, die stets einen freundlichen anarchistischen touch aufweisen.
wem gehört hier das kunstwerk? banksy oder den eigentümern der beprühten objekte.
darf das kunstwerk entfernt und verkauft werden?
wer ist der eigentümer?
wobei sich diese beiden künstler durch beauftragte und unerlaubte kunstwerke unterscheiden.
hat der staat die verpflichtung kunstwerke für die nachwelt zu erhalten und wer entscheidet dies?
gibt es sowas wie eine amnestie für künstler?
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